Liebe Eltern, liebe Schülerinnen, liebe Schüler,
wie wahrscheinlich die meisten von Ihnen und euch schon erfahren haben, hat die Landesregierung BW in ihrer Rechtsverordnung vom 04. Mai weitere Lockerungen mitgeteilt – Musikschulen durften ab dem 06. Mai wieder öffnen.
Trotz aller Freude kam diese Mitteilung überraschend und war sehr kurzfristig terminiert.
Noch am vergangenen Wochenende war von solcher Entwicklung zunächst nichts zu vernehmen!
Obwohl schon Vorbereitungen zum Präsenzunterricht in unserer Musikschule gelaufen sind, wollten wir nichts überstürzen, denn von „Normalität“ sind wir auch nach der Lockerung noch weit entfernt.
Offizieller Beginn des Einzel-Unterrichts ist somit
Montag, der 11. Mai 2020.
Leider können wir noch nicht alle unsere Instrumentenfamilien unterrichten! Die BläserInnen und SängerInnen müssen sich noch eine Weile gedulden. Ebenso kann der Gruppenunterricht noch nicht stattfinden. Für sie, wie auch für die Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder deren Verwandte einer Risikogruppe angehören, bieten wir weiterhin den Online-Unterricht an.
Sobald wir grünes Licht für die noch ausstehenden Unterrichte bekommen, werden wir Sie und euch umgehend informieren.
Durch die Hygienemaßnahmen werden sich unsere Stundenpläne verändern. Die einzelnen Details werden mit den jeweiligen Lehrkräften abgesprochen.
Wir haben alle Vorkehrungen unter Beachtung des offiziellen Hygieneplans getroffen, den wir noch speziell für den Musikunterricht an unseren Standorten angeglichen haben.
Nun freuen uns sehr auf ein Wiedersehen – und Wiederhören!
Das gesamte Team der Musikschule
Unsere Hygienemaßnahmen im Instrumentalunterricht
(Stand 08.05.2020)
Allgemein
- Nur Einzelunterricht
- Allgemeine Hygienemaßnahmen beachten
- SchülerIn wäscht Hände vor Unterrichtsbeginn (nur Papierhandtücher benutzen)
- (in Rutesheim und Höfingen sind die unteren Toiletten ausschließlich für die SchülerInnen reserviert, die oberen für die LehrerInnen – Anschlag beachten)
- SchülerInnen tragen vor und nach Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung
- Eltern draußen vor Musikschule warten
- Bei Begegnungen im Flur Mindestabstand wahren
- Zwischen Unterrichtseinheiten 5 min. lüften oder Raum wechseln und in der Zwischenzeit im nicht benutzten Raum lüften
- Abstand auch während des Unterrichts halten (mind. 1,5 m)
- Bei dem Instrumentalunterricht, bei dem es möglich ist, müssen Schüler/in und Lehrer/in eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, sofern dadurch die musikpädagogische Arbeit nicht unverhältnismäßig behindert wird.
- Der / die neue Schüler/in darf den Unterrichtsraum erst betreten, wenn vorherige/r den Raum verlassen hat.
- In jedem Unterrichtsraum befindet sich ein Ordner mit Anwesenheitslisten, in die in der Reihenfolge ihres Unterrichts die Namen der Schüler, das Datum und die Zeit des Unterrichts und eventuelle Begleitpersonen eingetragen werden müssen. Dieser Ordner verbleibt immer im Raum an seinem Platz
- Nicht beim Unterrichten mitsingen
- Online-Alternativangebote werden aufrechterhalten (Schutz von Risikogruppen)
- Es dürfen nur gesunde Lehrer unterrichten und gesunde SchülerInnen unterrichtet werden
- Rücksichtsvollen Umgang miteinander pflegen
Speziell
1. Klavierunterricht
- Tasten nach der Unterrichtseinheit mit Spülmittel und Wasser oder mit Feuchttüchern (vorhanden) ohne Alkohol abwischen (kein Desinfektionsmittel benutzen!)
2. Geigenunterricht
- Beim Stimmen der Schülergeige Blatt auf den Kinnhalter legen, so dass keine Berührung mit Holz zustande kommt. Danach Blatt von oben wegnehmen und in den Papierkorb. Für Wirbel und Feinstimmer Einweghandschuhe benutzen. Dann Hände waschen. (Handschuhe und auch Feuchttücher sind vorhanden)
3. Schlagzeugunterricht
- Spukschutz immer vorhanden
- Mund-Nase-Bedeckung tragen
4. Bläserunterricht
- Immer mit Spukschutz unterrichten